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   OVG Sachsen, 18.09.2009 - A 1 A 498/09   

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https://dejure.org/2009,13362
OVG Sachsen, 18.09.2009 - A 1 A 498/09 (https://dejure.org/2009,13362)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2009 - A 1 A 498/09 (https://dejure.org/2009,13362)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2009 - A 1 A 498/09 (https://dejure.org/2009,13362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 78 Abs. 3; VwGO § 138, § 117 Abs. 2 Nr. 5
    Grundsätzliche Bedeutung; Aufklärungsrüge; Urteil ohne Gründe; Verfahrensmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung in einem Asylverfahren bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder eines Verfahrensfehlers

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3; ; VwGO § 117 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung in einem Asylverfahren bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2009 - A 1 A 498/09
    Sinn der Regelung des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ist es zum einen, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten, und zum anderen, dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, NVwZ 2002, 101 [101], m. w. N.).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2009 - A 1 A 498/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5.6.1998, NJW 1998, 3290), welcher der Senat folgt, bezieht sich § 138 Nr. 6 VwGO auf den notwendigen (formellen) Inhalt eines Urteils nach § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO.
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2009 - A 1 A 498/09
    Das ist dann der Fall, wenn dem Tenor der Entscheidung überhaupt keine Gründe beigegeben sind und im Übrigen auch dann, wenn die Begründung völlig unverständlich und verworren ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990 - 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2014 - A 3 S 2023/12

    Anforderungen an die Asylrechtsgewährung für Konvertiten zum christlichen Glauben

    Wird eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Bereich der Tatsachenfeststellung geltend gemacht, erfordert das Darlegungsgebot insbesondere, dass die Antragsbegründung erkennen lässt, warum das Verwaltungsgericht die tatsächlichen Verhältnisse in einer über den Einzelfall hinausgehenden Weise unzutreffend beurteilt haben soll, dass also z.B. einschlägige Erkenntnisquellen unberücksichtigt geblieben sind, das Gewicht einer abweichenden Meinung verkannt worden ist und die Bewertungen des Verwaltungsgerichts deshalb nicht haltbar sind (OVG Sachsen, Beschl. v. 18.9.2009 - A 1 A 498/09 - NVwZ-RR 2010, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.3.2007 - 15 A 750/07.A - juris).
  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag;

    Sinn der Regelung des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ist es zum einen, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten, und zum anderen, dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 18. September 2009 - A 1 A 498/09 -, juris 9 m. w. N.).
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